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Kurzzeitpflege
Das Angebot der Kurzzeitpflege dient dazu, pflegende Angehörige zeitweise von ihren Aufgaben zu entlasten. Unterschieden wird zwischen:
1. Kurzzeitpflege
Wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, ist die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege für 28 Kalendertage jährlich möglich.
2. Verhinderungspflege
Bei Verhinderung der Pflegeperson aus Gründen wie z. B. Urlaub oder Krankheit hat der Pflegebedürftige einen Anspruch auf eine Verhinderungspflege für ebenfalls 28 Tage. Fragen Sie uns!




