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Kurzzeitpflege

Das Angebot der Kurzzeitpflege dient dazu, pflegende Angehörige zeitweise von ihren Aufgaben zu entlasten. Unterschieden wird zwischen:

1. Kurzzeitpflege
Wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, ist die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege für 28 Kalendertage jährlich möglich.

2. Verhinderungspflege
Bei Verhinderung der Pflegeperson aus Gründen wie z. B. Urlaub oder Krankheit hat der Pflegebedürftige einen Anspruch auf eine Verhinderungspflege für ebenfalls 28 Tage. Fragen Sie uns!
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  • FRANKFURTER VERBAND - VEREIN FÜR ALTEN- UND BEHINDERTENHILFE E.V.
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So finden Sie uns:
Bei Fragen und Problemen sind wir gerne für Sie da
TEL.: 069 - 299 807 0
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